Erbrecht

Fachanwalt für Erbrecht-Streitigkeiten können durch Testament, Erbvertrag etc oft vermieden werden

Streitigkeiten im Erbrecht sind nicht selten Folge von Zurücksetzungen und Problemen innerhalb der Familie zu Lebzeiten. Durch eine vorhersehende Nachlassplanung mit einem Fachanwalt für Erbrecht können auch in konfliktbeladenen Familien, schwierige Vermögensgegenstände oder bei dem Zusammentreffen verschiedener Kernfamilien wie beispielsweise bei Patchworkfamilien Probleme bei der Vererbung vermieden werden.

Zur Verfügung steht die Nachfolge durch Testament, Ehegattentestament oder Erbvertrag um den Übergang des Vermögens an die nächste Generation sicher zu stellen. Nehmen Sie die Nachlassplanung nicht aktiv selbst in die Hand, dann vererbt sich Ihr Nachlass aufgrund der gesetzlichen Regelungen.

Diese sind aber nicht immer sinnvoll, wenn die Bestmögliche Versorgung des Lebensgefährten oder Ehegatten gewünscht ist, droht, dass ein Minderjähriger unbeabsichtigt am Nachlass beteiligt ist, Unternehmensanteile oder gar Auslandsvermögen vorhanden ist. Zudem muss beachtet werden, dass gerade im Landkreis Ebersberg, in München oder im Münchner Umland aufgrund der hohen Immobilienpreise die Erbschaftssteuer eine erhebliche Belastung für die Erben darstellen und sogar dazu führen kann, dass die Erben das ererbte Familienvermögen veräußern müssen.

Die Kanzlei Dr. Markmiller bespricht mit Ihnen genau Ihre Familien- und Vermögensverhältnisse und berät Sie über die verschiedenen Möglichkeiten der Nachfolgeplanung und entwirft letztwillige Verfügungen. Flankiert wird die Beratung bei Bedarf zur Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.

Fachanwalt für Erbrecht-So kommen Sie zu Ihrem Recht, Erbschein und Pflichtteil

Ist der Erbfall eingetreten, vertritt der Fachanwalt für Erbrecht den Erben bei allen rechtlichen Fragen rund um die Abwicklung des Erbes, den Erbschein oder im Erbscheinsverfahren falls die Erbfolge unklar ist sowie bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.

Ehegatten und Abkömmlinge des Erblassers vertrete ich bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Ich helfe Ihnen die Ihnen zustehenden Auskunftsansprüche und Zahlungsansprüche geltend zu machen notfalls gerichtlich. Die Kanzlei Dr. Markmiller unterstützt Sie auch kompetent, wenn Sie als Testamentsvollstrecker eingesetzt, Probleme mit dem eingesetzten Testamentsvollstrecker haben oder ein Vermächtnis erhalten haben.