LG Frankfurt: keine Mietminderung bei coronabedingten Ladenschließungen
Im Frühjahr hatten Berichte in der Presse für Aufsehen gesorgt als große Filialisten die Gewerbemietzahlungen aufgrund des damaligen Lockdowns eingestellt haben. Nunmehr gibt es eine erste Entscheidung. Das LG Frankfurt am Main (Urteil vom 05.10.2020, Az: 2-15 O 23/20) hat entschieden, dass eine coronabedingte Ladenschließung keine Mietminderung rechtfertigt.
Das LG Frankfurt am Main hatte darüber zu entscheiden, ob öffentlich-rechtliche Verbote bei der Vermietung von Gewerbemietraum einen Mietmangel darstellen. Das Landgericht stellte klar, dass die Ursache des öffentlich- rechtlichen Verbots nicht die gemieteten Räumlichkeiten selbst waren. Dies ist bei den Coronamaßnahmen im Frühjahr nicht der Fall. Auch eine nur teilweise Zahlung der Miete nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage sah das Gericht nicht, da keine Existenzbedrohung im konkreten Fall vorgelegen habe.
Es bleibt abzuwarten, ob diese Entscheidung rechtskräftig wird und wie andere Gerichte entscheiden.