Kanzleibetrieb in Zeiten des Teil-Lockdowns

Aufgrund der seit dem 02.11.2020 geltenden verschärften Kontaktregelungen können Mandantenbesprechungen grundsätzlich noch durchgeführt werden. § 3 Abs. 3 der 8. BayInfSMV gilt nicht für berufliche und dienstliche Tätigkeiten. Die Rechtsanwaltskammer München rät jedoch dazu auf vermeidbaren Kontakt zu verzichten und Besprechungen telefonisch oder digital durchzuführen. Die Kanzlei Dr. Markmiller bietet Ihnen die Durchführung von Besprechungen per Telefon oder aber per Videotelefonie an. Sollte eine Besprechung zwingend erforderlich sein, dann ist ein besonderes Augenmerk auf Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu richten. Bei Besprechungen in der Kanzlei Dr. Markmiller kann der erforderliche Mindestabstand eingehalten werden auf die notwendige Hygiene, Desinfektion und das Lüften wird geachtet. Bei Besprechungen sind Masken zu tragen.